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Die EU-Überwachungsbehörden fordern Nitrosamin-Untersuchungen von metforminhaltigen Arzneimitteln

Wirkstoff: Metformin

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA und die zuständigen nationalen Behörden in der EU werden alle Zulassungsinhaber metforminhaltiger Arzneimittel kontaktieren und diese auffordern, alle metforminhaltigen Fertigarzneimittel vor ihrer Marktfreigabe auf das Vorhandensein von Nitrosaminen zu testen.

Dies ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, während die noch laufenden Untersuchungen zu diesen Arzneimitteln abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 5 Absatz 3, in dessen Rahmen die Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um das Vorhandensein von Nitrosaminen in Arzneimitteln zu begrenzen. Die Aufsichtsbehörden werden die Antworten auf das geforderte Vorgehen sorgfältig überwachen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.

Das Vorhandensein von Nitrosaminen in metforminhaltigen Arzneimitteln wird derzeit untersucht, da Anfang dieses Jahres das Nitrosamin N-Nitrosodimethylamin (NDMA) in einigen EU-Chargen metforminhaltiger Arzneimittel festgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite und auf der Homepage der EMA.

Die EMA und die nationalen Behörden raten den Patienten in der EU weiterhin ihre metforminhaltigen Arzneimittel einzunehmen, da die Risiken einer unzureichenden Behandlung eines Diabetes bei weitem die möglichen Risiken, die sich aus der Aufnahme geringer Nitrosamin-Konzentrationen ergeben, überwiegen.

Obwohl NDMA auf der Grundlage von Tierversuchen als wahrscheinliches humanes Karzinogen (eine Substanz, die beim Menschen Krebs verursachen könnte) eingestuft wird, ist nicht zu erwarten, dass es bei einer sehr geringen Aufnahme Schäden verursacht.

Die EMA und die nationalen Behörden werden weiterhin bei Bedarf über den aktuellen Stand der Untersuchungen informieren.

30.07.2020 - Aktuelle Informationen zu Nitrosaminen in metforminhaltigen Arzneimitteln

Wie in der Pressemitteilung der EMA und der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) im März und Mai 2020 mitgeteilt (siehe unten - 04.06.2020), bewerten die nationalen Behörden weiterhin die Auswirkungen der aktuellen Untersuchungen, bei denen NDMA in einigen Chargen metforminhaltiger Arzneimittel in der EU festgestellt wurde. Metformin wird zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt.

Während weitere Ergebnisse zu Analysen metforminhaltiger Arzneimittel in der EU abgewartet werden, bekräftigt die CMDh in der Pressemitteilung vom Juli 2020 ihre Botschaft an die Zulassungsinhaber und fordert diese auf, die laufenden Arbeiten proaktiv zu beschleunigen und die Analysenergebnissen für Wirkstoff- und Fertigarzneimittelchargen (die aktuell vermarktet werden und vor Freigabe stehen) sowie den zugehörigen Untersuchungsbericht mit umfassenden Korrektur- und Präventivmaßnahmen spätestens bis zum 1. Oktober 2020 vorzulegen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Alle bekannten und potenziellen Ursachen, einschließlich der verwendeten Verpackungsmaterialien und jeglicher Quelle von nitrosierenden Agenzien, sollten bei der Untersuchung berücksichtigt werden.

Im Einklang mit vorherigen Empfehlungen (siehe unten - 06.12.2019), sollen Patienten ihre metforminhaltigen Arzneimittel weiterhin wie gewohnt einnehmen. Das Risiko einer unzureichenden Behandlung eines Diabetes überwiegt bei weitem die möglichen Risiken, die sich aus der Aufnahme geringer Nitrosamin-Konzentrationen ergeben. Da Metformin als kritisches Medikament gilt, arbeiten die EMA und die nationalen Behörden eng zusammen, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden, so dass Patienten weiterhin die benötigten Behandlungen erhalten können.

04.06.2020 - Aktuelle Informationen zu Nitrosaminen in metforminhaltigen Arzneimitteln

Wie in der Pressemitteilung der EMA und der Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) im März 2020 mitgeteilt (siehe unten - 04.03.2020), bewerten die nationalen Behörden weiterhin die Auswirkungen der aktuellen Untersuchungen, bei denen NDMA in einigen Chargen metforminhaltiger Arzneimittel in der EU festgestellt wurde. Metformin wird zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt.

Weitere Ergebnisse zu Analysen metforminhaltiger Arzneimittel in der EU stehen noch aus. Die Zulassungsinhaber werden daran erinnert, alle bekannten Ursachen, einschließlich der verwendeten Verpackungsmaterialien und jeder möglichen Quelle von nitrosierenden Agenzien, bei ihren Untersuchungen zu berücksichtigen.

Die CMDh hat festgestellt, dass sich die COVID-19-Pandemie auf die Bereitstellung der Testergebnisse ausgewirkt hat, und hat daher beschlossen, dass die bisherige Frist für die Einreichung von Analysenergebnissen für Wirkstoff- und Fertigarzneimittelchargen (vermarktet und vor Freigabe stehend) und der zugehörigen Untersuchungsberichte, die die Korrektur- und Präventivmaßnahmen der Zulassungsinhaber umfasst, bis zum 01. Oktober 2020 erweitert werden kann. Darauf folgt eine Beurteilungsphase durch die nationalen Arzneimittelbehörden. Das Ergebnis dieser Bewertungen wird mitgeteilt, sobald es verfügbar ist.

Im Einklang mit vorherigen Empfehlungen (siehe unten - 06.12.2019), sollen Patienten ihre metforminhaltigen Arzneimittel weiterhin wie gewohnt einnehmen. Das Risiko einer unzureichenden Behandlung eines Diabetes überwiegt bei weitem die möglichen Risiken, die sich aus der Aufnahme geringer Nitrosamin-Konzentrationen ergeben. Da Metformin als kritisches Medikament gilt, arbeiten die EMA und die nationalen Behörden eng zusammen, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden, so dass Patienten weiterhin die benötigten Behandlungen erhalten können.

04.03.2020 - weitere Informationen zu metforminhaltigen Arzneimitteln

Die EMA und die nationalen Behörden arbeiten weiterhin daran, dass Vorhandensein von Nitrosamin-Verunreinigungen in Arzneimitteln der Europäischen Union (EU) zu verhindern.

Nitrosamine werden auf der Grundlage von Tierversuchen als potentiell krebserregend beim Menschen eingestuft. Sie sind in einigen Nahrungsmitteln und Trinkwasser enthalten. Es wird nicht erwartet, dass Nitrosamine bei einer sehr geringen Aufnahme Schäden verursachen. Bei den wenigen Arzneimitteln, bei denen Nitrosamine nachgewiesen wurden, wird das Risiko für die Patienten als gering eingeschätzt.

Im Rahmen eines durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA eingeleiteten Verfahrens werden derzeit die Ursachen für das Vorhandensein des Nitrosamins N-Nitrosodimethylamin (NDMA) in einigen Chargen von Ranitidin untersucht. Ranitidinhaltige Arzneimittel werden verwendet, um Erkrankungen zu behandeln und vorzubeugen, die durch überschüssige Säure im Magen verursacht werden, wie Sodbrennen und Magengeschwüre.

Darüber hinaus bewerten die EMA und die nationalen Behörden die Bedeutung aktueller Ergebnisse, bei denen NDMA in einigen Chargen metforminhaltiger Arzneimittel (eingesetzt zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2) in der EU festgestellt wurde. Weitere Ergebnisse zu Analysen metforminhaltiger Arzneimittel werden erwartet. Unter Berücksichtigung der Bedenken der Zulassungsinhaber haben die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) und die EMA vereinbart, dass die Frist für die Einreichung von Prüfergebnissen für Wirkstoffe und metforminhaltige Fertigarzneimittel (die bereits vermarktet werden oder vor der Freigabe stehen) und des zugehörigen Untersuchungsberichts, der die Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen von Zulassungsinhabern umfasst, in begründeten Fällen bis zum 30. April 2020 verlängert werden kann. Danach folgt eine Beurteilung durch die nationalen Behörden. Das Ergebnis dieser Beurteilungen wird mitgeteilt, sobald es verfügbar ist.

Im Einklang mit vorherigen Empfehlungen (s.u. Informationen zu metforminhaltigen Arzneimitteln vom 06.12.2019), sollen Patienten ihre metforminhaltigen Arzneimittel weiterhin wie gewohnt einnehmen. Das Risiko einer unzureichenden Behandlung eines Diabetes überwiegt bei weitem die möglichen Risiken, die sich aus der Aufnahme geringer Nitrosamin-Konzentrationen ergeben. Da Metformin als kritisches Medikament gilt, arbeiten die EMA und die nationalen Behörden eng zusammen, um mögliche Versorgungsengpässe zu vermeiden, so dass Patienten weiterhin die benötigten Behandlungen erhalten können.

In einem laufenden EU-weiten Verfahren, in dem Leitlinien zur Vermeidung von Nitrosaminverunreinigungen in Humanarzneimitteln erstellt werden, werden derzeit unter Einbezug führender Experten weitere Daten zusammengestellt. Als Ergebnis dieses Verfahrens, welches im September 2019 begann, werden EU-weit Maßnahmen zur Bewertung und Reduzierung des Risikos von Nitrosaminen umgesetzt.

Die Behörden in der EU ermitteln zudem aktuell, welche Lehren aus der im Jahr 2018 festgestellten Verunreinigung von sartanhaltigen Arzneimitteln mit Nitrosaminen gezogen werden können. Die sogenannte „Lesson Learnt“-Gruppe finalisiert zurzeit Empfehlungen zur zukünftigen Vermeidung und besseren Handhabung von Verunreinigungen.

Nationale Behörden, die EMA, das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) und internationale Partner arbeiten eng zusammen, um weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Qualität von Arzneimitteln in der EU zu ergreifen.

06.12.2019 - Informationen zu metforminhaltigen Arzneimitteln

Spuren einer Verunreinigung, N-Nitrosodimethylamin (NDMA), wurden in einer geringen Anzahl von metforminhaltigen Arzneimitteln außerhalb der Europäischen Union (EU) gefunden.

Der festgestellte NDMA-Gehalt in den metforminhaltigen Arzneimitteln ist sehr gering und scheint innerhalb bzw. unterhalb des Bereichs zu liegen, dem der Mensch aus anderen Quellen, einschließlich bestimmter Nahrungsmittel und Wasser, ausgesetzt sein kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Daten vor, die darauf hindeuten, dass Arzneimittel, die sich in der EU auf dem Markt befinden, betroffen sind. Die europäischen Überwachungsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam mit den pharmazeutischen Unternehmen zusammen, um entsprechende Arzneimittel, die sich auf dem europäischen Markt befinden, zu testen und werden weitere Informationen zur Verfügung stellen, sobald diese verfügbar sind.

Den Patienten in der EU wird empfohlen, ihre metforminhaltigen Arzneimittel wie gewohnt weiter einzunehmen. Die Risiken, die sich aus einer unzureichenden Diabetesbehandlung ergeben, überwiegen bei weitem die möglichen Auswirkungen der niedrigen NDMA-Werte, die in den Untersuchungen festgestellt wurden. Mediziner werden zudem gebeten, die Patienten daran zu erinnern, wie wichtig es ist, eine Diabeteserkrankung ausreichend zu behandeln.

Metformin wird häufig allein oder in Kombination mit anderen Medikamenten zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt. Es ist in der Regel die First-Line-Therapie. Metformin reduziert die Produktion von Glukose im Körper und deren Absorption aus dem Darm.

Informationen für Patienten

  • Metformin ist ein wirksames Arzneimittel zur Kontrolle der Blutzuckerwerte.
  • Setzen Sie die Einnahme Ihrer metforminhaltigen Arzneimittel fort, um Ihren Diabetes ausreichend zu behandeln.
  • Ein Abbruch der Behandlung kann zu einer unzureichenden Behandlung des Diabetes und daher zu Symptomen führen, die durch hohe Blutzuckerwerte verursacht werden, einschließlich Durst, Müdigkeit und verschwommenes Sehen.
  • Zu den langfristigen Komplikationen eines unbehandelten Diabetes gehören Herzerkrankungen, Nervenprobleme, Nierenschäden, Augenprobleme und Schädigungen der Durchblutung am Fuß, die zu Amputationen führen können.

Informationen für medizinisches Fachpersonal

  • Setzen Sie die Verschreibung von metforminhaltigen Arzneimitteln wie gewohnt fort und warten Sie weitere Informationen seitens der europäischen Behörden ab.
  • Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, ihre Diabetesbehandlung nicht abzubrechen.
  • Erinnern Sie Ihre Patienten daran, wie wichtig es ist, eine Diabeteserkrankung ausreichend zu behandeln.

NDMA wird auf Basis von Tierstudien als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen eingestuft. Es ist in einigen Lebensmitteln und Trinkwasser enthalten. Es wird jedoch nicht erwartet, dass es bei einer sehr geringen Aufnahme Schäden verursacht.

Im vergangenen Jahr wurden NDMA und andere Verunreinigungen der gleichen Klasse (Nitrosamine) in einigen Blutdruckmedikamenten, den sogenannten Sartanen, nachgewiesen. Anschließend leitete die EMA eine Überprüfung aller ranitidinhaltigen Arzneimittel sowie ein Verfahren ein, in dem die pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert werden, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um das Vorhandensein von Nitrosaminen in Humanarzneimitteln, einschließlich Metformin, zu vermeiden.

Dieses als Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/83/EG bezeichnete Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und wird als Orientierungshilfe für pharmazeutische Unternehmen und zur Unterstützung der Auswertung der Daten über Nitrosamine dienen. Die beschleunigte Prüfung von metforminhaltigen Arzneimitteln in der EU ist Teil dieses Verfahrens.

Die EMA und die nationalen Behörden tauschen gemeinsam mit internationalen Partnern und dem Europäischen Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) kontinuierlich Informationen über Verunreinigungen wie NDMA aus und ergreifen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Patienten und zur Sicherstellung der Qualität von Arzneimitteln.

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